Sehr geehrter Herr Landrat Graichen
Mitglieder unserer Fraktion erhielten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, ob das
Gesundheitsamt in Grimma noch existiert, da sie vor Ort niemand vorgefunden haben.
Deshalb unsere Anfragen:
1. Ist das Gesundheitsamt in Grimma geschlossen? Gibt es Änderungen in den Öffnungszeiten? Wenn ja:
- Weshalb ist es geschlossen?
- Weshalb gibt es veränderte Öffnungszeiten?
2. Sind durch die Kreisverwaltung bereits Änderungen bezüglich des Gesundheitsamtes in Grimma vorgesehen? Wenn ja:
- Welche? Bitte begründen.
- Wie und wann wurden die Kreisräte informiert?
- Gab es Gespräche mit Verantwortungsträgern der Städte Grimma und Borna?
- Wie und wann wurde die Bevölkerung informiert?
Wir bitten Sie schnellstmöglich, um die Beantwortung unserer Anfragen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße
Ute Kniesche
Fraktionsvorsitzende
Beantwortung:
Das Gesundheitsamt am Standort Grimma ist nicht geschlossen worden. Es befindet sich in der Bahnhofstraße 42 (Haus 9) sowie im Haus 5a in der Karl-Marx-Straße in Grimma und ist in den Verwaltungsgebäuden gut sichtbar ausgeschildert.
Es ist nicht möglich, dass niemand vorgefunden wurde, es sei denn, der Bürger hat außerhalb der Sprechzeiten einen persönlichen Kontakt gesucht.
Die Sprechzeiten des Gesundheitsamtes sind mit denen des übrigen Landratsamtes identisch. Zum 01.09. dieses Jahres hat es lediglich eine überschaubare Anpassung im Sinne einer Vereinheitlichung der Öffnungszeiten der Verwaltung generell gegeben. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf das Gesundheitsamt. Für das Kommunale Jobcenter (bisher erst ab 9.00 Uhr) sowie das Sozialamt (bisher freitags geschlossen) hat es im Rahmen dieser Anpassungen eine Erweiterung der Sprechzeiten gegeben.
Das Gesundheitsamt ist nach wie vor an den Standorten Grimma und Borna in den Verwaltungsräumen und darüber hinaus in verschiedenen Außenstellen im Landkreis erreichbar.
Aufgrund von Raumanforderungen durch Personalzuwächse in anderen Ämtern wird die Unterbringungssituation in den Verwaltungsgebäuden kontinuierlich überwacht und auch angepasst. Konkret im Haus 9 in Grimma sind erhöhte Personalbedarfe im Jugendamt, Sachgebiet Unterhalt und Unterhaltsvorschuss (Gesetzesänderung mit steigenden Fallzahlen) sowie im Ausländeramt (Übernahme der Flüchtlingssozialarbeit in eigene Trägerschaft sowie Verlagerung des SG Statusangelegenheiten an den Standort Grimma) angezeigt worden. Die dafür erforderlichen Büroarbeitsplätze waren in der bisherigen Belegung nicht gegeben.
Da das Gesundheitsamt nach wie vor sowohl in Grimma als auch in Borna vertreten ist, wurde eine Verlagerung der Unterbringung des Amtes geprüft und in der 37. KW auch abschließend umgesetzt. Dies hat keinen Einfluss auf das Vorhalten der Sprechzeiten und damit die Erreichbarkeit für die Bürger.
Aus den Sachgebieten Amtsärztlicher Dienst, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst sowie Sozialpsychiatrischer Dienst sind Ansprechpartner des Gesundheitsamtes weiterhin in Grimma vertreten. Dies ist insbesondere bei den psychosozialen Beratungsangeboten sowie der Tumorberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung für den Bürgerkontakt unabdingbar.
Da es sich bei den Umzügen um rein arbeitsorganisatorische Veränderungen und damit weder um eine Verschlechterung in der Außenwirkung noch eine zahlenmäßige Verschiebung der Beschäftigtenzahlen handelt, ist eine Brisanz der Situation nicht erkennbar. Es handelt sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung unter der Verantwortung des Landrates. Eine grundsätzliche Information der Kreisräte/innen zu einer nicht durch die vorgenannten arbeitsorganisatorischen sondern i.V.m. der Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes UK-LL2016 geprägten Veränderung erfolgte mit Schreiben vom 02.09.2019.
Die Informationen zum Umzug sind auf der Homepage eingestellt. Ohnehin sprechen die Bürgerinnen und Bürger in aller Regel nur mit Terminvereinbarung im Gesundheitsamt vor, so dass aus der Bürgersicht bislang keine Unzufriedenheiten kommuniziert wurden. Aufgrund er weiteren Präsenz des Gesundheitsamtes an den Standorten Borna und Grimma, werden diese Informationswege als ausreichend gesehen.
Grundsätzliche Anmerkungen:
Das Unterbringungskonzept des Landkreises Leipzig wurde im Jahr 2016 beschlossen und seither kontinuierlich verwaltungsintern fortgeschrieben. Der Zuwachs an Aufgaben in einzelnen Ämtern, strukturelle Veränderungen der Ämterstruktur oder bauliche Maßnahmen haben Umzüge der Verwaltung erforderlich gemacht.
Prämisse hierbei ist in jedem Falle ein effektives Verwaltungshandeln innerhalb der Ämter sowie die Gewährleistung der Ansprechbarkeit für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, mindestens an den Standorten Borna und Grimma, in vielen Fällen auch noch in anderen Kommunen des Landkreises.
Um die derzeit aktuelle Unterbringung der Ämter transparent zu machen, wird seitens der Kreisverwaltung eine aktualisierte Fortschreibung des Konzeptes angestrebt. Diese wird zurzeit erarbeitet und soll im 2. Quartal 2021 fertiggestellt werden.