Anfragen zur Tablettenausgabe

Sehr geehrter Herr Landrat Graichen

wir nehmen Bezug auf den Bericht von LVZ – 29.08.2020, 08:02 Uhr

Tablettenausgabe
Altenburger Land rüstet sich für möglichen Atomunfall

Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Landratsamt Jodtabletten an die Gemeinden im Landkreis verteilt. Jetzt sagt die Behörde, wie viele es sind, warum die Aktion erfolgte und was jetzt die Gemeinden tun müssen.

Altenburg
Das Landratsamt hat Jod-Tabletten an die Gemeinde im Landkreis verteilt. Das bestätigte eine Sprecherin der Behörde auf eine OVZ-Anfrage. Die Ausgabe von 598 Packungen mit jeweils 32 Stück sei im Juni 2020 als Maßnahme bei einem möglichen überregionalen Ereignis mit Freisetzung von radioaktivem Jod erfolgt, sagte sie.

„Der Bund hat im vergangenen Jahr die Beschaffung für die gesamte Bundesrepublik eingeleitet und im Februar 2020 mit der Auslieferung an die Bundesländer begonnen.“ Das Landratsamt erhielt die besagte Menge vom Freistaat Thüringen. Die Verteilung erfolgte durch den Bereich Brand- und Katastrophenschutz nach einem vom Freistaat mitgelieferten Verteilerschlüssel, hieß es. Die Jodtabletten verblieben eingelagert bei den Gemeinden. Diese müssen jetzt ein Konzept erstellen, wie die Tabletten im Katastrophenfall an ihre Bürger zu verteilen sind.

LVZ – 29.08.2020

Die Fraktion der UWV bittet um die Beantwortung folgender Anfrage:

Hat das Landratsamt Landkreis Leipzig auch in den Gemeinden im Landkreis Jod-Tabletten verteilen lassen oder wann wird dies erfolgen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Freundliche Grüße
Ute Kniesche
Fraktionsvorsitzende

Beantwortung:

Das Landratsamt Landkreis Leipzig hat keine Jod-Tabletten an die Städte und Gemeinden des Landkreises Leipzig verteilt.

Die Landesdirektion Sachsen informierte die unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsens in einer am 09. Juli 2020 stattgefundenen Dienstberatung darüber, dass vom Bund beschaffte Jodtabletten zur Vorsorgeausreichung bei Atomunfällen zunächst beim Freistaat Sachsen zentral gelagert werden und eine Ausgabe an die Landkreise voraussichtlich im Jahr 2021 vorgesehen ist. Hierzu beabsichtigt die Staatsregierung einheitlich im Freistaat Sachsen anzuwendende Festlegungen zur Verfahrensweise zu treffen, an die alle Landkreise gelichermaßen gebunden sein werden.

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