Anfragen zu übertragenen Aufgaben durch Bund und Land

Sehr geehrter Herr Landrat Graichen,
die sächsischen Städte und Gemeinden und im besonderen Maße auch die Landkreise erledigen übertragene (Bundes- und/oder) Landesaufgaben. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie viele durch den Bund übertragende Aufgaben werden durch die Landkreise übernommen, aufgeschlüsselt auf welche Aufgaben?
  2. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen des Bundes an den Freistaat Sachsen zur Wahrung des Konnexitätsprinzips gemäß Artikel 104a Abs 2 GG und wie hoch sind dabei die durch den Freistaat Sachsen weitergereichten Ausgleichszahlungen an die Landkreise? Bitte diese Aufschlüsselung der Aufgaben aus Frage 1 zuordnen.
  3. Wie hoch sind die tatsächlich bei den Landkreisen anfallenden Kosten zur Erledigung dieser Aufgaben, zugeordnet zu den Aufgaben aus Frage 1?
  4. Wie viele übertragene Aufgaben des Freistaates Sachsen werden durch die Landkreise wahrgenommen und welche?
  5. Wie hoch sind hierfür die Ausgleichzahlungen des Freistaates Sachsen an die Landkreise zur Wahrung des Konnexitätsprinzips/Mehrbelastungsausgleichs gemäß Artikel 85 SächsVerf? Bitte den Aufgaben aus Frage 4 zuordnen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße
Ute Kniesche
Fraktionsvorsitzende

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