Sehr geehrter Herr Landrat Graichen,
die sächsischen Städte und Gemeinden und im besonderen Maße auch die Landkreise erledigen übertragene (Bundes- und/oder) Landesaufgaben. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Wie viele durch den Bund übertragende Aufgaben werden durch die Landkreise übernommen, aufgeschlüsselt auf welche Aufgaben?
- Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen des Bundes an den Freistaat Sachsen zur Wahrung des Konnexitätsprinzips gemäß Artikel 104a Abs 2 GG und wie hoch sind dabei die durch den Freistaat Sachsen weitergereichten Ausgleichszahlungen an die Landkreise? Bitte diese Aufschlüsselung der Aufgaben aus Frage 1 zuordnen.
- Wie hoch sind die tatsächlich bei den Landkreisen anfallenden Kosten zur Erledigung dieser Aufgaben, zugeordnet zu den Aufgaben aus Frage 1?
- Wie viele übertragene Aufgaben des Freistaates Sachsen werden durch die Landkreise wahrgenommen und welche?
- Wie hoch sind hierfür die Ausgleichzahlungen des Freistaates Sachsen an die Landkreise zur Wahrung des Konnexitätsprinzips/Mehrbelastungsausgleichs gemäß Artikel 85 SächsVerf? Bitte den Aufgaben aus Frage 4 zuordnen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße
Ute Kniesche
Fraktionsvorsitzende