Anfragen zur Trinkwasserversorgung im Landkreis

Sehr geehrter Herr Landrat Graichen

die Fraktion der UWV bittet um die Beantwortung folgender Anfragen:

  1. Ist die Trinkwasserversorgung im Landkreis gesichert?
    Bitte die einzelnen Wasserwerke benennen, mit kurzer Beschreibung der aktuellen Situation und der jeweiligen zu versorgenden Städte oder Gemeinden.
  2. Welche Maßnahmen wird der Landkreis treffen, sollte sich die Lage zuspitzen und das Trinkwasser für die Landkreisbevölkerung knapp werden?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Freundliche Grüße
Ute Kniesche
Fraktionsvorsitzende

Beantwortung:

zu Frage 1: Ist die Trinkwasserversorgung im Landkreis Leipzig gesichert?

Die Wasserwerke und zu versorgenden Gemeinden sind, ergänzt um die Wasserversorger und die versorgten Ortsteile, in der Anlage aufgeführt.
Die Versorger haben derzeit die Trinkwasserversorgung gesichert. Der Wasserverbrauch ist in der derzeitigen Hitzeperiode angestiegen. Überwiegend sind Verbünde zwischen den Wasserwerken und Behältern geschaffen worden, so dass auf die zeitweise gestiegenen Entnahmen reagiert werden kann. Das Trinkwasser in unserer Region wird ausschließlich aus dem Grundwasser, oft als Uferfiltrat, gewonnen. Allgemein sind die Grundwasserstände aufgrund der in den letzten Jahren verringerten Grundwasserneubildung wegen fehlender Niederschläge und hoher Verdunstung zurückgegangen. Teilweise wird Fernwasser von der FWV Elbaue-Ostharz ins Netz eingespeist (siehe Aufstellung).

zu Frage 2: Welche Maßnahmen wird der Landkreis treffen, sollte sich die Lage zuspitzen und das Trinkwasser für die Landkreisbevölkerung knapp werden?

Die Trinkwasserversorgungspflicht haben die Gemeinden für ihr Gebiet als weisungsfreie Pflichtaufgabe. Bis auf die Stadt Naunhof haben die Gemeinden diese Verpflichtung auf Verbände übertragen (siehe Aufstellung zu 1.)
Diese Träger der öffentlichen Wasserversorgung haben unter Berücksichtigung u.a. der klimatischen Entwicklung die Wasserversorgung mit Trinkwasser, einschließlich der Versorgung in Not- und Krisensituationen, langfristig sicherzustellen.

Eine Not- bzw. Krisensituation, die den plötzlichen Ausfall der Wasserversorgung bedeutet, ist derzeit nicht absehbar. Aber selbst für diese Fälle stellen die Verbände Notfallkonzepte in Erfüllung § 42 Sächsisches Wassergesetz und Maßnahmenpläne nach § 16 Abs. 5 Trinkwasserverordnung auf.

Der Landkreis wird praktisch erst im Katastrophenfall, das wäre z.B. der großräumige Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung, tätig. Bis dahin hat auch bei Krisen im Normalbetrieb der Wasserversorger die Daseinsvorsorge zu sichern.

Die Versorger können erhöhte Abnahmen auch bei ggf. verringertem Grundwasserdargebot an einzelnen Brunnen über die vorhandenen Verbundsysteme und erhöhter Einspeisung von leistungsstarken Fassungen und von Fernwasser ausgleichen. Es ist Aufgabe des Wasserversorgungspflichtigen, im Ernstfall nach den o.g. Plänen z.B. mit der Einspeisung zeitweise nicht mehr genutzter Brunnen oder mobiler Trinkwasserversorgung zu reagieren. Das gilt auch bei Problemen der durch die Einzelwasserversorgungen, Wassergenossenschaften und – gemeinschaften versorgten Gebiete.

Im Übrigen kann nur an den bewussten Umgang mit dem kostbaren Gut Wasser appelliert werden. Dazu gibt es von den Wasserversorgern Pressemitteilungen zur sparsamen Verwendung des Trinkwassers.
Im Ernstfall kann der Versorger nach § 22 Abs. 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser die Verwendung des Trinkwassers für bestimmte Zwecke beschränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist.

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