Sehr geehrter Herr Landrat Graichen
wir nehmen Bezug auf den Presseartikel von LVZ – 31.08.2020, 15:19 Uhr
Sturm trifft Trockenheit: Deshalb fegt Staub aus dem Tagebau durchs Leipziger Land
Die Staubbelästigung in der Tagebau-Region des Landkreises Leipzig nimmt zu – wegen der Trockenheit. Kommt dazu noch starker Wind, helfen keine Gegenmaßnahmen des Bergbauunternehmens. Neukieritzsch und Deutzen waren am Mittwoch stark betroffen.
LVZ – 31.08.2020
Die Fraktion der UWV bittet um die Beantwortung folgender Anfragen:
- Hat die Landkreisverwaltung in ihrem Katastrophenschutz-Konzept diese enormen Staubwolken mit beachtet?
- Welche Maßnahmen wird der Landkreis Leipzig ergreifen, um die Bevölkerung zu schützen?
- Wie unterstützt der Landkreis die betroffenen Gemeinden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße
Ute Kniesche
Fraktionsvorsitzende
Beantwortung:
zu 1.) Die Gefahren- und Risikenanalyse des Landkreises Leipzig (Stand 2018) beinhaltet unter der bundeseinheitlichen Kennziffer 3118 eine Analyse über Belastungen durch SMOG und Feinstaub.
zu 2.) Großflächige und langandauernde Belastungen, welche zu einer Katastrophe führen, sind mit Maßnahmen unterlegt, so die Information der Bevölkerung über Medien und Warnsysteme sowie die Organisation von Hilfen für Transport, Unterbringung und Versorgung von Hilfebedürftigen. Mit Erreichen bestimmter Belastungswerte werden stufenweise operative Gruppen ff. der Verwaltungstab Katastrophenschutz aktiviert, welcher verwaltungsbereichsbezogen Einzelmaßnahmen umsetzt.
zu 3.) Zur Warnung und Information der Bevölkerung im Rahmen der Wahrnehmung der örtlichen Gefahrenabwehr unterstützt der Landkreis die betroffenen Gemeinden auf Anforderung. Im Bedarfsfall werden Helferinnen und Helfer sowie Einsatzmittel, Ausrüstungen und Ausstattungen der Katastrophenschutzeinheiten zur Sicherstellung von Betreuung, Transport, Versorgung und Unterbringung Hilfsbedürftiger durch den Landkreis Leipzig zur Verfügung gestellt und eine Koordination weiteführender Einsatzkräfte und – mittel übernommen, die zur Eindämmung oder Bekämpfung der Gefahrenlage erforderlich sind.