Anfrage zu Richtwert des Anlagenabnutzungsgrades

Anfrage:

Herr Kreisrat Schramm fragt nach, ob es Richt-/ Optimalwerte für die Kennziffer „Anlagenabnutzungsgrad“ gibt.

Beantwortung:

Der Anlagenabnutzungsgrad stellt das Verhältnis der kumulierten Abschreibungen zu den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten des gesamten Anlagevermögens dar. Je höher er ausfällt, desto größer ist der künftige Investitionsbedarf für Modernisierungsmaßnahmen.

Der Sächsiche Rechnungshof stellt in seinem Jahresbericht 2020 einen Werteverzehr des Sachanlagevermögens bei einer Vielzahl der Kommunen fest, der nicht auf angemessene (Re-)Investitionen schließen lässt.

Der Sächsische Rechnungshof hat in Auswertung von Jahresabschlüssen von 91 Kommunen einen durchschnittlichen Abnutzungsgrad von 42 % ermittelt. Eine Erhöhung des Anlagenabnutzungsgrades im Zeitverlauf wird negativ bewertet, insbesondere dann, wenn er 50 % überschreitet. Insofern bleibt die weitere Entwicklung dieser Kennziffer für den Landkreis Leipzig abzuwarten.

Vergleichswerte für die sächsischen Landkreise sind derzeit noch schwer zu ermitteln, da einige von der Möglichkeit der vereinfachten Jahresabschlüsse Gebrauch machen. Die Kennziffer Anlagenabnutzungsgrad wird im Erzgebirgskreis jährlich ermittelt, sie liegt in den Jahren 2018 und 2019 bei 35 bzw. 36 %. Der Landkreis Leipzig weist für den Jahresabschluss 2018 einen Anlagenabnutzungsgrad von 45,4 % aus mit steigender Tendenz.

gez. Henry Graichen
Landrat

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